Wege in den Beruf e.V.
   
Verein zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration Jugendlicher
 
aWeiterbildung Hessen e.V.
 
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Teilnahmebedingungen

§ 1

Der Verein Wege in den Beruf e.V. verpflichtet sich:

die Unterrichtsinhalte des Vorbereitungskurses für die Prüfung zum Realschulabschluss zu unterrichten.

Dies geschieht durch Unterricht in den Fächern Deutsch, Politik/Wirtschaft, Englisch, Mathematik, Erdkunde und Biologie im Umfang von insgesamt 22 Unterrichtsstunden zzgl. 2 Unterrichtseinheiten) SOL - Selbstorientiertes Lernen) die Woche. Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den Lehrplänen für den Realschulabschluss.

§ 2

Der Schüler/ die Schülerin verpflichtet sich:

  • pünktlich zum Unterricht zu erscheinen,
  • vollständige Arbeitsunterlagen in die Schule mit zu bringen,
  • aktiv am Unterricht teilzunehmen und den Unterricht zuhause ordentlich nachzubereiten,
  • den Unterricht nicht zu stören,
  • während des Unterrichts nicht zu essen,
  • Handys während des Unterrichts auszuschalten und vor Prüfungen abzugeben,
  • höflichen und respektvollen Umgang mit Mitschülern(innen) und Lehrer(innen) einzuhalten,
  • für jedes Fehlen am Unterricht muß spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung per Fax, Email oder Post vorliegen. Am Tag des Fehlens ist die Kursleitung telefonisch zu informieren,
  • mit den Klassenräumen, sanitären Einrichtungen und dem Mobiliar pfleglich umzugehen,
  • den Unterrichtsraum am Ende des Unterrichts aufzuräumen.
  • nicht im Haus zu rauchen. 

§ 3 

Kündigung des Qualifizierungsvertrages

Der Schüler, die Schülerin kann jederzeit – ohne Angabe von Gründen – auf die Teilnahme am Kurs verzichten. Die Kursgebühr kann nach Beginn des Kurses nicht zurückerstattet werden.

Die Kursleitung hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn der Schüler/ die Schülerin wiederholt durch Fehlverhalten gegen die Vertragsbedingungen (siehe § 2) verstößt. Die zweite Abmahnung bedeutet den Ausschluss aus dem Kurs. Bei Ausschluss werden Versorgungsstellen informiert.

Die Auflösung des Vertrages bedarf der Schriftform und der Zustimmung der Klassenkonferenz. Bei Ausschluss aus dem Kurs kann der Kostenbeitrag nicht erstattet werden. Vorraussetzung für die Teilnahme am Kurs im 2. Halbjahr ist die Entrichtung der Kursgebühr. Ohne die Teilnahme am Kurs können die Schüler nicht zur Realabschlussprüfung zugelassen werden.

Der Verein Wege in den Beruf e.V. kann bei einer Teilnehmerzahl unter 20 Personen bis zum Lehrgangsbeginn von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass der Schüler/ die Schülerin daraus Ansprüche ableiten kann.

§ 4

Bei Fehlzeiten entscheidet die Klassenkonferenz über die Zulassung zur Abschlussprüfung. Bei Nichtzulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Klassenkonferenz über das Recht auf eine Wiederholung des Kurses.

§ 5

Die Klassenkonferenz behält sich vor, durch geeignete pädagogische Maßnahmen Verhaltensänderungen zu bewirken.

Förderkonzept 2007 Druckeransicht

 

 
gefördert durch: Europäischer Sozialfonds (ESF) und Land Hessen
 
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